Betroffene


Die Beratungsgespräche sind kostenfrei, freiwillig, vertraulich mit Schweigepflicht und auf Wunsch auch anonym.


ZU EINEM GUTEN GESPRÄCH GEHÖREN ZWEI:                     JEMAND DIE/DER SPRICHT UND JEMAND DIE/DER ZUHÖRT

Krisenintervention

Bei uns beziehen sich Krisen fast ausschließlich auf das Erleben von sexualisierter Gewalt,  zeitnah geschehen (zeitnah heißt bei uns innerhalb der letzten zwei Jahre) oder auch Krisen, die durch die Verarbeitung von Missbrauchserlebnissen in der Kindheit zu tun haben. Das Erleiden von sexualisierter Gewalt zieht immer eine Destabilisierung des Alltags nach sich.

Gegenstand der Beratung sind Aufarbeitung und Überwindung persönlicher sowie sozialer Konflikte.

Es geht vor allem um Hilfestellungen für psychisch stabile Menschen mit konkreten Lebensproblemen.

Rechtliche informationen

Bei der Frage ob es zu einer Anzeige kommt versuchen wir mit rechtlichen Informationen bei der Entscheidungsfindung zu helfen. Es ist wichtig, dass die Klient*innen Bescheid wissen über den Verlauf einer Anzeige, den Möglichkeiten des Opferschutzes, wie Nebenklage, psychosoziale Prozessbegleitung, u.ä. So weit wie möglich versuchen wir unsere Klient*innen zu begleiten. Die Entscheidung für oder gegen eine Anzeige trifft immer die Klient*in selber. Prinzipiell sind wir aber der Ansicht, dass jede/r Täter/in zur Verantwortung gezogen werden sollte. 



Psychosoziale Prozessbegleitung (§406g StPO)

Hilfe bei gericht für kinder, jugendliche und besonders belastete erwachsene

Unter folgendem Button gelangen Sie zu einem kurzem FAQ zum Thema Psychosoziale Prozessbegleitung: